|

Abwicklung des Grundstücksverkaufs
Verkauf Ihres Grundstücks auf Erbbaurechtbasis – eine sichere, schnelle und einfache Abwicklung für Sie!
| 1. |
Ermittlung des Grundstückswerts und Angebotserstellung an Sie
Mit dem von Ihnen ausgefüllten Kundenfragebogen und unserer Bewertungsmethodik ermitteln wir einen fairen Grundstückswert und lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot von einem unserer Investoren zukommen. |
2. |
Erbbaurechtsvertrag (Notarpflicht)
Wenn Sie das Angebot annehmen, folgt die rechtliche Teilung Ihrer Immobilien-Besitzung (Realteilung) in Gebäude und Grundstück durch den Erbbaurechtsvertrag. Dieser Vertrag unterliegt der Notarpflicht. Die Kosten dafür tragen Sie als Verkäufer und betragen je nach Immobilienwert ca. 500,00 bis 1.000,00 Euro. |
3. |
Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstücks (Notarpflicht)
Anschließend wird ein Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstücks zwischen Ihnen und dem Käufer notariell beurkundet. Die Kosten trägt der Grundstückskäufer.
|
4. |
Kaufpreiszahlung
Dann zahlt der Grundstückskäufer den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto. Der Notar löst eventuelle Restverbindlichkeiten aus dem Kaufpreis bei den Banken ab. Nach Abwicklung des Vertrages wird der Kaufpreis bzw. Restkaufpreis (nach Ablösungsbeträgen) an Sie ausgekehrt.
Danach sind Sie weiterhin Eigentümer des Hauses, besitzen ein Erbbaurecht für das Grundstück und haben sich neue finanzielle Spielräume geschaffen. Für das Erbbaurecht zahlen Sie nun auf Basis des Erbbaurechtsvertrags den vereinbarten Erbbauzins. |
| |
|
Die Abwicklungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen, je nach Abwicklung beim Grundbuchamt.
Beispiele für Grundstückskapital…
 |
Sie haben Fragen zur Abwicklung des Grundstücksverkaufs auf Erbbaurechtbasis? Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns an unter 04102-2000190 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@dg-rente.de. |
Zurück zur Startseite...
|
|
|